AKTUELLES AUS DEN FACHGEBIETEN

Wenn einem Vertragspartner einer GmbH ein Schaden entsteht, weil der Geschäftsführer der GmbH (vorsätzlich oder fahrlässig) einen Fehler begangen hat, dann liegt auf den ersten Blick der Gedanke nahe, dass der Vertragspartner seinen Schaden vom Geschäftsführer erstattet verlangen kann....

Durch eine Änderung des Geldwäschegesetzes (§§ 18-25 Geldwäschegesetz) wurde mit Wirkung zum 01.10.2017 ein neues Register, das Transparenzregister, für Gesellschaften und gesellschaftsähnliche Rechtsverhältnisse eingeführt. Geschäftsführer und Vorstände der Gesellschaften müssen meldepflichtige Vorgänge an das Transparenzregister, das vom Bundesanzeiger Verlag geführt wird, melden....

Wenn es in Ausübung einer Tätigkeit für einen Betrieb oder ein Unternehmen zu Pflichtverletzungen kommt, die mit Strafe oder Geldbuße bedroht sind, und der Inhaber bzw. der Geschäftsführer oder Vorstand vorsätzlich oder fahrlässig die ihm obliegende Aufsichtspflicht verletzt hat und die Pflichtverletzung bei ordnungsgemäßer Aufsicht verhindert oder wesentlich erschwert worden wäre, dann kann den Unternehmensinhaber bzw. Geschäftsführer nach § 130, § 9 OWiG ein Bußgeld treffen, das in Extremfällen mehrere Millionen Euro ausmachen kann....