Weitgehende Widerrufsmöglichkeit bei Darlehen

Urteil eröffnet weitgehende Widerrufsmöglichkeit bei Darlehensverträgen

 

Das Landgericht Ravensburg hat in einem neuen Urteil (LG Ravensburg, Urteil vom 21.09.2018 – 2 O 21/18) die Tür für den Widerruf von laufenden Darlehensverträgen weit aufgestoßen. Das Gericht knüpft an eine (unwirksame) AGB-Klausel an, die in vielen Darlehensverträgen enthalten ist. Nach dieser Klausel darf der Kunde seine Forderungen gegen die Bank nur aufrechnen, wenn diese Forderungen unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Nach Auffassung des Gerichts kann der Verbraucher aufgrund dieser Klausel von einem Widerruf abgehalten werden, da der Verbraucher davon ausgehen muss, dass er das widerrufene Darlehen zurückzahlen muss, mit Gegenansprüchen aufgrund des Widerrufs aber nicht aufrechnen kann. Da die Klausel nach dem LG Ravensburg ein gesetzeswidriges Hindernis für den Widerruf darstellt, kann ein Verbraucher einen Darlehensvertrag auch dann widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung im Übrigen ordnungsgemäß sei. Das (noch nicht rechtskräftige) Urteil eröffnet eine neue und sehr weitreichende Möglichkeit, Verbraucher-Darlehensverträge erfolgreich zu widerrufen. Das Urteil gilt jedoch nur für noch laufende, nicht jedoch für vollständig erfüllte Verträge. Für einen erfolgreichen Widerrufs eines Darlehnsvertrages ist von zentraler Bedeutung, wann dieser Vertrag geschlossen wurde. Vor dem 10.06.2010 abgeschlossenen Verträge können heute nicht mehr widerrufen werden. Bei Verträgen die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen worden sind, ist ein Widerrufsrecht gegeben, wenn über das Widerrufsrecht nicht oder nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist. Haben Sie Ihren Vertrag am 20.03.2016 oder später abgeschlossen, erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen, auch wenn Sie von Ihrer Bank über die Widerrufsmöglichkeit nicht oder fehlerhaft belehrt worden sind. Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Widerrufs eines Verbrauchers-Darlehens sind kompliziert, weshalb die Erfolgsaussichten und auch die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit eines Darlehenswiderrufs der Beurteilung eines im Bankrecht erfahrenen Anwaltes bedürfen. Lassen Sie sich daher über die Möglichkeit des Widerrufs ihres Darlehens von unserem erfahrenen Experten beraten.