Fachgebiet: VEREINSRECHT

Wenn Sie Verantwortung in einem Verein tragen, oder planen einen Verein zu gründen oder umzustrukturieren, bieten wir Ihnen erfahrenen und kompetenten Rat. Das zu Unrecht in der anwaltlichen Praxis etwas stiefmütterlich behandelte Vereinsrecht wird von uns schon seit Jahren mit Begeisterung und hoher Kompetenz vertreten.

 

Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Vereinsrecht liegt in der Beratung. Diese ist selbstverständlich bei der Gründung eines Vereines in hohem Maße erforderlich, da die Vereinssatzung sehr genau das rechtlich abbilden muss, was von den Gründungsmitgliedern tatsächlich auch gewollt ist. Auch die organisatorischen Regelungen des Vereines müssen in einer Art und Weise gestaltet sein, dass sie für den konkreten Verein passen und für die Vereinszukunft ein stabiles rechtliches Korsett bieten.

 

Viele Vereine verfolgen nicht nur ideelle Zwecke, sondern sind darüber hinaus gemeinnützig. Die Gemeinnützigkeit hat ausschließlich steuerliche Hintergründe. Ein gemeinnütziger Verein genießt bestimmte steuerliche Vorteile. Damit er diese bei seiner Gründung erhält und auch im Laufe seines Vereinslebens behält, beraten wir Sie im Gemeinnützigkeitsrecht. Wenn hier Fehler gemacht werden, kann das z.B. dazu führen, dass über Jahre zurück Umsatzsteuer nachgezahlt werden muss.

 

Ein einmal gegründeter Verein wächst häufig über die Jahre und entwickelt sich zu einer Größe oder in eine Richtung, die von den Gründern nicht vorhergesehen wurde. Dann sind unter Umständen Umstrukturierungen des Vereines, z.B. die Umwandlung in eine gemeinnützige GmbH, oder die Aufspaltung des Vereins in mehrere GmbHs und einen Verein als Holding erforderlich. Gerne stellen wir Ihnen, wenn Sie über solche Umstrukturierungen nachdenken, unsere fachliche Kompetenz zur Verfügung und beraten Sie, ob und wie eine sinnvolle Umstrukturierung ihres Vereins erfolgen kann.

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