Kreditsicherheiten

Ob Grundschulden, Hypotheken, Bürgschaften, Sicherungsübereignungen oder zur Sicherheit abgetretene Forderungen, um ein Darlehen zu erhalten, müssen entsprechende Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden.

 

Wenn sie aus einer Grundschuld, einer Bürgschaft oder einer anderen Sicherheit, die sie für einen Kredit hingegeben haben, von der Bank in Anspruch genommen werden, prüfen wir für sie, ob diese Inanspruchnahme rechtens ist. Wir vertreten sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gegenüber der sie in Anspruch nehmenden Bank.

 

In etlichen Fällen ergibt sich nach einer gründlichen rechtlichen Prüfung, dass die Sicherheiten nicht oder nicht in vollem Umfang für das Darlehen haften. Und selbst wenn eine Verwertung der Sicherheiten durch die Bank dem Grunde nach zulässig ist, lohnt es sich, mit der Bank über eine Lösung zu verhandeln, bei der es nicht zur Verwertung kommt. Bei diesen Verhandlungen unterstützen wir Sie gerne mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen.

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