Bankvertragsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen und Angelegenheiten, die sich aus Verträgen mit Banken ergeben.

 

Der Bereich des Bankvertragsrechts umfasst Probleme zwischen Bankkunde und Bank, die bei Darlehensverträgen auftreten, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bankkonten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Sicherheiten, die für Kredite bestellt werden. Ob es um unklare Formulierungen in Darlehensverträgen, unwirksame Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Prüfung der Möglichkeit des Widerrufs eines Darlehnsvertrages, eine von der Bank verlangte Vorfälligkeitsentschädigung oder die Haftung aus einer Grundschuld oder einer Bürgschaft geht, wir nehmen uns Ihrer Angelegenheit kompetent, nachdrücklich und mit Entschiedenheit an.

 

Wenn Streitigkeiten oder Unklarheiten zwischen Ihrer Bank und Ihnen auftreten, bemühen wir uns (häufig mit Erfolg) eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte dies nicht gelingen, vertreten wir Ihre Interessen mit großem Fachwissen gerne auch vor Gericht.

 

Aus unserer Erfahrung können wir Ihnen nur empfehlen, unseren Rat schon vor Abschluss von Bankverträgen einzuholen. Denn eine vorherige Prüfung von Darlehensverträgen, Bürgschaften und Grundschulden ist regelmäßig (finanziell und nervlich) günstiger als eine Auseinandersetzung mit der Bank nach Vertragsabschluss.

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