Vermögensübertragungen zu Lebzeiten

Viele künftige Erblasser überlegen schon zu ihren Lebzeiten, ob sie Teile ihres Vermögens auf die späteren Erben übertragen. Das kann die verschiedensten Gründe haben, z.B. die finanzielle Unterstützung der Kinder beim Hausbau, die Übertragung von Anteilen an einem Unternehmen, um die Unternehmensnachfolge einzuleiten, oder Vermögensübertragungen zur Ausnutzung von steuerlichen Freigrenzen.

 

Wenn Sie darüber nachdenken, Teile ihres Vermögens oder ihr gesamtes Vermögen schon zu Lebzeiten zu übertragen, dann beraten wir Sie auf der Grundlage eines umfassenden Ansatzes. Für eine gelungene Gestaltung ist die grundlegende Voraussetzung, dass Sie sich über ihre Ziele und Vorstellungen, die Sie mit der Vermögensübertragung verfolgen, im Klaren sind. Insbesondere die folgenden Aspekte sind bei der Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten zu bedenken:

 

Demjenigen, der das Vermögen überträgt, muss noch genügend Restvermögen verbleiben, um sein eigenes Leben so leben zu können, wie er sich vorstellt.

 

Die Vermögensübertragung zu Lebzeiten soll zu einer gerechten Verteilung des Vermögens unter den Empfängern der Übertragungen führen.

 

Die Gestaltung soll in einer Art und Weise erfolgen, die Auseinandersetzungen unter den bedachten Personen, und auch zwischen den Empfängern der Übertragungen und solchen Personen, die nichts oder weniger erhalten, vorgebeugt.

 

Die Vermögensübertragungen sollen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ausschöpfen, was vor allem bei größeren Vermögen zu geplanten Kettenübertragungen führen kann.

 

Zu Beginn unserer Beratung werden wir daher mit Ihnen zusammen ergründen, welches ihre Ziele bei den Vermögensübertragungen sind. Das mag banal klingen. Nicht selten entwickelt sich aber erst in den Beratungsgesprächen mit uns eine klare Vorstellung, wer welche Vermögensteile erhalten soll. Auch ist eine gelungene Gestaltung nicht möglich, wenn keine Klarheit über die mit der Vermögensübertragung verfolgten Ziele und Wünsche besteht.

 

Bevor es an die konkrete Formulierung der für die Vermögensübertragungen erforderlichen Vertragswerke geht, empfehlen wir eine gemeinsame Besprechung mit allen von den Vermögensübertragungen betroffenen Personen. Eine solche Zusammenkunft und die dabei gewonnenen Erkenntnisse hilft ganz erheblich dabei, Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden, die häufig in der Folge von Vermögensübertragungen auftreten.

 

Erst wenn das sich aus den Besprechungen ergebene Gesamtkonzept für die Vermögensübertragungen steht, machen wir uns an die juristische Ausarbeitung der für die Übertragungen notwendigen Dokumente sowie an die steuerliche Prüfung.

 

Am Ende des Beratungsprozesses werden sie über eine vertragliche Gestaltung verfügen, in der Ihre Wünsche, Ziele und Vorstellungen, die sie mit der Vermögensübertragung verfolgen, optimal umgesetzt worden ist.

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