Kapitalrecht

Leider ist es traurige Realität, dass viele Geldanlagen beworben und vermittelt werden, die sich im Nachhinein als nicht seriös herausstellen. Insbesondere am so genannten Grauen Kapitalmarkt wird einem Anleger vieles versprochen, was dann nicht eingehalten werden kann. Ob Fonds für Windkraftanlagen, für Schiffscontainer, Anlagen in grüner Energie oder Immobilienfonds, um nur einige Anlagen zu nennen, die in den letzten Jahren für Schlagzeilen gesorgt haben, in allen Bereichen wurden Anleger um ihr Geld gebracht.

 

Wir vertreten sie außergerichtlich und gerichtlich, um ihre Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft, einen eventuell vorhandenen Treuhänder oder gegen die Vermittler der Anlagen durchzusetzen. Wir machen für sie Schadensersatzansprüche wegen eines unrichtigen Prospektes oder anderer Verkaufsdokumente und wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung geltend.

 

Wir vertreten aber nicht nur Kapitalanleger, sondern auch die Vermittler von Kapitalanlagen, die von Anlegern in Anspruch genommen werden. Regelmäßig werden die Vermittler bzw. Anlageberater als diejenige Person, die mit dem Anleger unmittelbar in Kontakt getreten sind, auf Schadensersatz wegen Falschberatung in Anspruch genommen. Dem Anlageberater kann aber in vielen Fällen kein Vorwurf gemacht werden, da er ordnungsgemäß über die Chancen und Risiken einer Anlage aufgeklärt und beraten hat. Für unrichtige Renditeversprechen im Prospekt oder Fehler der Fondsgesellschaft bei der Anlage des eingesammelten Kapitals, können die Anlageberater jedoch nichts. Hier gilt, was auch für den Gast eines Restaurants zutrifft: Verantwortlich für das schlechte Essen ist der Koch, die Prügel steckt jedoch der Kellner ein.

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