Fachgebiet: Handelsrecht

Wir beraten Sie in handelsrechtlichen Fragestellungen und Streitigkeiten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich. Das Handelsrecht umfasst insbesondere für Kaufleute und Unternehmer wichtige Vertragsarten, wie z.B. Handelsvertreterverträge, Vertriebsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kommissionsverträge, Franchiseverträge und Kaufverträge zwischen Unternehmern. Aber auch das Firmenrecht der Unternehmen, Probleme und Haftungsfragen im Zusammenhang mit einem Inhaberwechsel sowie besondere handelsrechtliche Vertretungsregeln rechnen zum Handelsrecht.

 

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Gestaltung und Erstellung von handelsrechtlichen Verträgen, gleich ob es sich dabei um Vertriebsverträge, Handelsvertreterverträge oder Lieferverträge handelt. Die Erstellung der von Unternehmen verwendeten Vertragswerke bedarf rechtlich kompetenter Unterstützung, und wir können nur dringend raten, dass anwaltliche Hilfe bei der Vertragsgestaltung zu Rate gezogen wird. Schlecht gestaltete Verträge Kosten regelmäßig wesentlich mehr Geld, als das Honorar, das für eine fachkompetente Gestaltung des Vertrages investiert wird.

 

Kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit handelsrechtlichen Verträgen bieten wir Ihnen die Unterstützung und Vertretung bei der Durchsetzung ihrer Interessen und werden Sie fachkundig und nachdrücklich bei deren Durchsetzung unterstützen. Ausgleichsansprüche von Handelsvertretern, Gewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen zwischen Kaufleuten, Pflichtverletzungen bei Vertriebsverträgen und sonstige Streitigkeiten unter Vertragspartnern sind im Regelfall rechtlich nicht einfach zu beurteilen und bedürfen daher der tatkräftigen Hilfe durch einen Fachmann.

 

Auch bei Streitigkeiten aufgrund einer Haftung wegen Firmenfortführung, um die Frage, ob ihr Unternehmen durch einen Mitarbeiter wirksam vertreten worden ist, oder ein anderes Unternehmen das Firmenrecht ihrer Gesellschaft verletzt, finden Sie bei uns kompetente Unterstützung.

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