Fachgebiet: Erbrecht

Testamente und Erbverträge

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, schon zu Lebzeiten festzulegen, wer welchen Anteil am Vermögen nach dem Tode einer Person erhalten soll. Wir entwickeln mit Ihnen ein erbrechtliches Dokument, dass Ihre Wünsche und Zielsetzungen optimal umsetzt.

Pflichtteilsansprüche

Pflichtteilsansprüche können entstehen, wenn ein Erblasser in einem Testament eine Person, die nach dem Gesetz Erbe ist, nicht als Erbe eingesetzt hat. Der Pflichtteilsanspruch sichert einem gesetzlichen Erben einen Mindestanteil an der Erbschaft. Ihm steht ein Geldanspruch gegen den oder die Erben zu, der wertmäßig der Hälfte seines gesetzlichen Erbteils entspricht.

Unternehmensnachfolge

Die Nachfolge in Unternehmen ist eine Problematik, die viele Unternehmer in den nächsten Jahren intensiv beschäftigen wird. Die dabei auftretenden Probleme sind wirtschaftlicher, persönlicher und rechtlicher Art. Wir vertreten hier einen möglichst umfassenden Beratungsansatz, um für Sie eine auf Ihr Unternehmen und ihre Person zugeschnittene Nachfolgelösung zu erarbeiten.

Vermögensübertragungen zu Lebzeiten

Viele künftige Erblasser überlegen schon zu ihren Lebzeiten, ob sie Teile ihres Vermögens auf die späteren Erben übertragen. Das kann die verschiedensten Gründe haben, z.B. die finanzielle Unterstützung der Kinder beim Hausbau, die Übertragung von Anteilen an einem Unternehmen, um die Unternehmensnachfolge einzuleiten, oder Vermögensübertragungen zur Ausnutzung von steuerlichen Freigrenzen.

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