Testamente und Erbverträge

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, schon zu Lebzeiten festzulegen, wer welchen Anteil am Vermögen nach dem Tode einer Person erhalten soll. Wir entwickeln mit Ihnen ein erbrechtliches Dokument, dass Ihre Wünsche und Zielsetzungen optimal umsetzt.

 

Bei Gestaltungen zur Regelung der Nachfolge im Todesfall stehen für uns zunächst nicht juristische Überlegungen im Vordergrund. Es gilt vor allem im gegenseitigen Gespräch herauszufinden, welche Vorstellungen, Ideen und Ziele dem künftigen Erblasser vorschweben. Dies können die Absicherung des Ehegatten, die Sicherstellung des Fortbestandes eines aufgebauten Unternehmens, die gerechte Verteilung des Nachlasses unter den Kindern und weiteren Nachkommen oder die Überleitung eines Lebenswerkes auf eine Stiftung sein, um nur einige wichtige Gesichtspunkte zu nennen.

 

Nicht selten geht es dem späteren Erblasser darum, sein Vermögen gerecht unter den von ihm ins Auge gefassten Erben zu verteilen und sicherzustellen, dass es nach seinem Tode zu keinen Streitigkeiten unter den Erben kommt. Gerade bei einer solchen Zielsetzung raten wir dazu, die künftigen Erben mit an den Tisch zu nehmen, um auch deren Interessen und Vorstellungen in die erbrechtlichen Gestaltungen mit einzubeziehen.

 

Erst wenn wir mit Ihnen herausgearbeitet haben, an wen, welche Vermögensbestandteile in welchem Umfang übergehen sollen, kommen juristische und steuerliche Fragestellungen ins Spiel. Ihre Zielsetzungen werden von uns zielführend juristisch umgesetzt und einer steuerlichen Überprüfung unterzogen.

 

Am Ende dieses Prozesses steht dann ein Dokument, in dem ihre Vorstellungen

WIE KÖNNEN WIR IHNEN
WEITERHELFEN?

Montag – Donnerstag:
8.30 Uhr – 12.30 Uhr
14.00 Uhr – 17.00 Uhr

Freitag:
8.30 Uhr – 14.00 Uhr

Telefon:
0781 / 948888-0