Sie denken darüber nach oder planen schon gemeinsam die Gründung eines Unternehmens oder die Verwirklichung ideeller Ziele. Dafür stellt unsere Rechtsordnung verschiedene Gesellschaftsformen und eine Vielzahl von organisatorischen Regelungen zur Verfügung.
Wir beraten Sie umfassend bei der Gründung einer Gesellschaft oder eines Vereines. Dabei stehen zunächst nicht zu sehr rechtliche Fragen im Vordergrund, sondern die Klärung, welche Ziele, Wünsche und Erwartungen Sie mit ihrem gemeinsam geplanten Projekt verbinden. Denn erst wenn Klarheit darüber besteht, was man eigentlich auf welche Art und Weise gemeinsam erreichen will, kann zielführend ein rechtlicher Rahmen für das Vorhaben gefunden werden.
Zunächst gilt es dann die richtige Gesellschaftsform zu finden. Wir werden mit ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Gesellschaftsformen, d.h. der GmbH, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der offenen Handelsgesellschaft, der Kommanditgesellschaft, der GmbH & Co. KG, der Partnerschaftsgesellschaft, der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, der UG (ein Euro GmbH), des Vereins und der Aktiengesellschaft besprechen und die für Sie am besten geeignete Gesellschaftsform finden.
Danach werden wir mit Ihnen den Gesellschaftsvertrag besprechen und einen Entwurf erstellen. Dabei sind Fragen der Kapitalisierung der Gesellschaft, der Regeln zur Geschäftsführung und Vertretung, des Ausschlusses eines Gesellschafters, der Liquidation, der Unternehmensnachfolge und viele weitere Aspekte für die gemeinsame Zusammenarbeit abzuklären und in eine rechtliche Form zu gießen. Möglicherweise gilt es auch weitere Verträge, wie z.B. Geschäftsführerverträge, Geschäftsführerordnungen oder Beiratsordnungen vorzubereiten und zu erstellen. Bei sämtlichen dieser Gestaltungen unterstützen wir Sie auf höchsten Niveau und sind mit Freude dabei, Ihnen ein sicheres rechtliches Instrumentarium für Ihre Zusammenarbeit an die Hand zu geben.
Bei der Gründung einer Gesellschaft ist eine fundierte Beratung von besonderer Bedeutung, da zu Beginn der gemeinsam geplanten Unternehmung die Weichen für eine langjährige Zusammenarbeit gestellt werden. Was dann nicht ordentlich geregelt wird, fällt einem später häufig auf die Füße.
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