Gesellschaftsstreitigkeiten

Die Zusammenarbeit in einer Gesellschaft hat viel Ähnlichkeit mit einer Ehe. Sie ist auf lange Zeit angelegt, man arbeitet täglich zusammen und es geht um die gemeinsame Zukunft. Wie bei einer Ehe kommt es zwischen Gesellschaftern aus den unterschiedlichsten Gründen zu unüberbrückbaren Streitigkeiten. Die einmal gemeinsamen Vorstellungen weichen nach Jahren voneinander ab, Pläne, wie man das Unternehmen weiterentwickeln will, gehen in verschiedene Richtungen, einmal bestehende Freundschaften sind in die Brüche gegangen oder es gibt Streit über das liebe Geld.

 

Kommt es zu solchen Streitigkeiten, ist dringend kompetenter rechtlicher Rat gefragt, den wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Gleichgültig ob es um den Ausschluss eines Gesellschafters, dass einvernehmliche Ausscheiden, die Liquidation der Gesellschaft oder die Abwehr des Versuchs der anderen Gesellschafters, einen Gesellschafter aus der Gesellschaft herauszudrängen, geht, stets ist es von zentraler Bedeutung, dass von Anfang an die richtigen rechtlichen Schritte gemacht werden. Häufig sind kurze Fristen einzuhalten, oder es gilt bestimmte in Gesetz oder der Satzung vorgeschriebene Formalien zu beachten. Auch die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten, die bei einer Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern zur Verfügung stehen, bedürfen der Unterstützung durch einen Fachmann.

 

Ein Streit unter Gesellschaftern hat vieles von einer Scheidung, da es regelmäßig um viel Geld geht und auch gegenseitige Verletzungen im persönlichen Bereich häufig eine zentrale Rolle spielen. Die Unterstützung eines im Gesellschaftsrecht erfahrenen Anwalts ist daher dringend erforderlich. Wir helfen Ihnen gerne bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit anderen Gesellschaftern und werden ihre Interessen mit Geschick und Nachdruck vertreten.

 

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