Das Recht, seinen Besitz zu vererben, ist im Grundgesetz ausdrücklich garantiert: In Art. 14 Abs. 1 heißt es: „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.“ Die Umsetzung erbrechtlicher Positionen ist jedoch viel komplexer, als dieser eine Satz vermuten lässt. Über 460 Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch regeln das Erben und Vererben. Hinzu kommen noch eine Unzahl von Gerichtsurteilen, Normen aus anderen Gesetzen, wie z.B. dem Erbschaftssteuerrecht, dem Bewertungsgesetz und den allgemeinen privatrechtlichen Gesetzen. Es geht um Fragen der Erbfolge, Testamentsauslegung oder Testamentsanfechtung, Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, Pflichtteilsrecht, vertragsrechtliche Fragen sowie um das Steuerrecht.
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Rechtsanwalt Dr. Lenenbach bietet Ihnen eine hochkompetente Beratung und eine konsequente Vertretung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Bei Fragen rund um eine Erbschaft, eine testamentarische Gestaltung oder um eine Unternehmensnachfolge ist eine frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Anwalt sehr zu empfehlen, auch und gerade um künftige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. In erbrechtlichen Streitigkeiten können Sie Ihre Ansprüche und Rechte im Regelfall nur mit einem erfahrenen Anwalt durchsetzen, weshalb Ihnen die Unterstützung durch Herrn Dr. Lenenbach empfohlen wird.
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Anwalt für Erbrecht
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ERBRECHT F. UNTERNEHMEN
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AUSSCHLAGUNG D. ERBES
„Herr Dr. Lenenbach hat uns kompetent, stets freundlich und mit sehr gutem Erfolg bei der Durchsetzung unserer Pflichtteilsansprüche gegen unseren Bruder geholfen.“
„Rechtsanwalt Dr. Lenenbach hat für uns einen Erbvertrag aufgesetzt, der unseren Wünschen und Zielen entsprochen hat. Er war für uns stets erreichbar und wir haben bei ihm sehr gut beraten gefühlt.“
„Dr. Lenenbach hat uns bei einem komplexen Übergabevertrag kompetent unterstützt. Er hat den Vertrag in mehreren Besprechungen mit uns entworfen und uns gut beraten. Er hat sich um alles gekümmert und auch den Notartermin vorbereitet.“
„Herr Dr. Lenenbach hat mich bei einem sehr umfänglichen Übergabevertrag sehr gut beraten, war stets für mich da und immer sehr freundlich. Später hat Herr Dr. Lenenbach mir auch bei einer eiligen Testamentsgestaltung geholfen.“
„Rechtsanwalt Dr. Lenenbach hat mir bei vielen Fragen, die ich im Zusammenhang mit meinem Erbe hatte, sehr geholfen und mich bei meinem Testament beraten. Da ich nicht mehr gut zu Fuß bin, hat er es möglich gemacht, dass die Besprechungen bei mir zu Hause stattfanden.“