Fachgebiet: Bankrecht

BANKVERTRAGSRECHT

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen und Angelegenheiten, die sich aus Verträgen mit Banken ergeben. Der Bereich des Bankvertragsrechts umfasst Probleme zwischen Bankkunde und Bank, die bei Darlehensverträgen auftreten, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bankkonten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Sicherheiten, die für Kredite bestellt werden.

KREDITSICHERHEITEN

Ob Grundschulden, Hypotheken, Bürgschaften, Sicherungsübereignungen oder zur Sicherheit abgetretene Forderungen, um ein Darlehen zu erhalten, müssen entsprechende Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden.

KAPITALANLAGERECHT

Leider ist es traurige Realität, dass viele Geldanlagen beworben und vermittelt werden, die sich im Nachhinein als nicht seriös herausstellen. Insbesondere am so genannten Grauen Kapitalmarkt wird einem Anleger vieles versprochen, was dann nicht eingehalten werden kann. Ob Fonds für Windkraftanlagen, für Schiffscontainer, Anlagen in grüner Energie oder Immobilienfonds, um nur einige Anlagen zu nennen, die in den letzten Jahren für Schlagzeilen gesorgt haben, in allen Bereichen wurden Anleger um ihr Geld gebracht.

AKTUELLES AUS DEN FACHGEBIETEN

WIE KÖNNEN WIR IHNEN
WEITERHELFEN?

Montag – Donnerstag:
8.30 Uhr – 12.30 Uhr
14.00 Uhr – 17.00 Uhr

Freitag:
8.30 Uhr – 14.00 Uhr

Telefon:
0781 / 948888-0